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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landkreis Peine arbeitet daran, seine Internetseite www.buendnis-familie-pe.de im Einklang mit der BITV 2.0 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website entspricht derzeit noch nicht vollständig den Vorgaben des BITV 2.0.

Der Landkreis Peine setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Nicht barrierefreie Inhalte

  1. Bilder weisen nicht immer Alternativtexte auf.
  2. Es sind "JavaScript Jump Menüs" implementiert, die eine Navigation über Tasteneingaben in manchen Browsern erschweren können.
  3. Es wurden vereinzelt HTML-Tabellen für Layout-Zwecke verwendet, was die Interpretation der Reihenfolge von Informationen für Screen-Reader erschweren kann.
  4. Einzelne PDF-Dateien sind gegebenenfalls nicht OCR-optimiert. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 31. August 2020 erstellt.

Zuletzt geändert am 16. Oktober 2020

Feedback-Prozess

Wir bemühen uns, die Internetseite des Landkreises Peine für die Nutzerinnen und Nutzer fehler- und barrierefrei anzubieten.

Wenn Sie uns Hinweise auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf Barrierefreiheit des Internetauftrittes geben möchten, können Sie unser Formular „Fehler melden“ nutzen, um die Kreisverwaltung zu kontaktieren.

Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.

Fehler melden 

Oder kontaktieren Sie direkt Madlen Kestner oder Yvonne Blöcker vom Lokalen Bündnis für Familie:

Wir sind bestrebt, Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 7 Arbeitstagen zu geben.

Schlichtungsverfahren 

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, zu lösen.
Das Ziel ist es, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei.
Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

  • Telefon: 0511/120-4010
  • E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
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